Industriemeister/in der Fachrichtung Elektrotechnik

Industriemeister/in der Fachrichtung Elektrotechnik

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Industriemeister/in

Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung. Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend

Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)

Aufgaben & Tätigkeiten

Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass elektrotechnische Anlagen funktionsgerecht instal­liert und Systeme der Mess­, Steuerungs­ und Regelungstechnik richtig konfiguriert sind. Darüber hi­naus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwick­lung in ihrem Verantwortungsbereich.

Arbeitsbereiche

Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik finden Beschäftigung

  • in der Herstellung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen und Bauteile
  • in der Automatisierungstechnik
  • in der Informations­ und Telekommunikations­ sowie der Sendetechnik
  • bei Energieversorgungsunternehmen
  • bei Herstellern medizintechnischer Geräte und Instrumente
  • im Maschinen­ und Werkzeugbau

Arbeitsorte

  • Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik arbeiten
  • in Werkstätten und Produktionshallen
  • in Büroräumen
  • im Außendienst beim Kunden vor Ort

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Elektrotechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs­ und arbeits­pädagogischen Eignung.

Inhalte

Die Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.

Handlungsspezifischer Teil:

  • Handlungsbereich Technik, z.B. Infrastruktursysteme und Betriebstechnik,  Automatisierungs­ und Informationstechnik
  • Handlungsbereich Führung und Personal, z.B. Personalführung,
  • Handlungsbereich Organisation, z.B. betriebliches Kostenwesen, Arbeits­, Umwelt­ und Gesundheitsschutz

Fachrichtungsübergreifender Teil:

  • Arbeits­ und Sozialrecht, Umweltschutzrecht
  • betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen berücksichtigen, Kostenarten­, Kostenstellen­ und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen
  • Methoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B. Prozess­ und Produktionsdaten er­fassen, analysieren und aufbereiten; Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren An­wendungsmöglichkeiten bewerten
  • die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern, die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit analysieren, betriebliche Probleme lösen
  • naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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