Industriemeister/in der Fachrichtung Elektrotechnik
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Industriemeister/in
Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung. Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend
Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)
Aufgaben & Tätigkeiten
Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass elektrotechnische Anlagen funktionsgerecht installiert und Systeme der Mess, Steuerungs und Regelungstechnik richtig konfiguriert sind. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.
Arbeitsbereiche
Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik finden Beschäftigung
- in der Herstellung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen und Bauteile
- in der Automatisierungstechnik
- in der Informations und Telekommunikations sowie der Sendetechnik
- bei Energieversorgungsunternehmen
- bei Herstellern medizintechnischer Geräte und Instrumente
- im Maschinen und Werkzeugbau
Arbeitsorte
- Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik arbeiten
- in Werkstätten und Produktionshallen
- in Büroräumen
- im Außendienst beim Kunden vor Ort
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Elektrotechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs und arbeitspädagogischen Eignung.
Inhalte
Die Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.
Handlungsspezifischer Teil:
- Handlungsbereich Technik, z.B. Infrastruktursysteme und Betriebstechnik, Automatisierungs und Informationstechnik
- Handlungsbereich Führung und Personal, z.B. Personalführung,
- Handlungsbereich Organisation, z.B. betriebliches Kostenwesen, Arbeits, Umwelt und Gesundheitsschutz
Fachrichtungsübergreifender Teil:
- Arbeits und Sozialrecht, Umweltschutzrecht
- betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen berücksichtigen, Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen
- Methoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B. Prozess und Produktionsdaten erfassen, analysieren und aufbereiten; Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten
- die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern, die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit analysieren, betriebliche Probleme lösen
- naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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