Berufstyp: Weiterbildungsberuf
Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung. Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend
Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)
Steuerberater/innen unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei Steuererklärungen, überprüfen Steuersparmodelle und beurteilen Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten. Unternehmen bieten sie auch betriebswirtschaftliche Hilfestellungen bei Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, Bilanzen und Zollangelegenheiten. Sie beraten bei Unternehmensgründungen, betrieblichen Umstrukturierungen und Umwandlungen, geben Auskünfte über steuerliche Aspekte in schenkungs oder erbrechtlichen Angelegenheiten und bei der Altersvorsorge, bei Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen. In der Steuerdurchsetzung überprüfen sie die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden und vertreten Mandanten bei finanzgerichtlichen Verfahren oder Steuerstraf und Bußgeldverfahren. Ebenso nehmen sie Aufgaben als Treuhänder/in, Insolvenz und Vermögensverwalter/in wahr.
Steuerberater/innen finden Beschäftigung in Steuerberatungs, Wirtschafts und Buchprüfungsgesellschaften bzw. ‑praxen.
Steuerberater/innen arbeiten in erster Linie
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch bei Finanzbehörden und ‑gerichten
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind in der Regel ein abgeschlossenes wirtschafts oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung bzw. eine erfolgreich abgelegte Prüfung als geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in und jeweils eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis. Darüber hinaus können auch Beamte/Beamtinnen des gehobenen Dienstes sowie Angestellte in der Finanzverwaltung mit entsprechender Berufspraxis zugelassen werden.
Die Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit