Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachwirt/in
Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach Regelungen der Steuerberaterkammern. Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend
Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)
Steuerfachwirte und ‑fachwirtinnen erstellen Steuererklärungen sowie Jahresabschlüsse von Betrieben unterschiedlicher Rechtsformen. Sie prüfen Steuerbescheide und unterstützen Unternehmen, Betriebe oder Selbstständige bei der Finanzbuchführung. Sie kontieren die einzelnen Buchungsvorgänge und erledigen die Lohn bzw. Gehaltsabrechnung. Daneben sind sie den Steuerberatern und ‑beraterinnen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung behilflich. Außerdem erteilen Steuerfachwirte und ‑fachwirtinnen Auskünfte an Mandanten und haben beispielsweise Kontakt zu Finanzämtern sowie Kranken und Sozialversicherungsträgern. Die Beantwortung von Fragen zu steuerlichen Aspekten von schenkungs oder erbrechtlichen Angelegenheiten und zur Altersvorsorge gehört genauso zu ihren Aufgaben wie Bank und Finanzierungsgespräche, Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen. Auch bei Außenprüfungen sind Steuerfachwirte und ‑fachwirtinnen dabei, um Einsicht in steuerrelevante Unternehmensdaten zu gewinnen.
Steuerfachwirte und ‑fachwirtinnen finden Beschäftigung in erster Linie
Steuerfachwirte und ‑fachwirtinnen arbeiten in erster Linie
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/r sowie einschlägige Berufspraxis.
Die Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.
Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit