Ausbildungsart: Anerkannte Ausbildungsberufe (duale Berufsausbildung), geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbildungsdauer: Jeweils 3,5 Jahre
Lernorte: Betrieb und Berufsschule
Fachrichtungen: Die Ausbildung ist in folgenden Fachrichtungen möglich:
Technische Zeichner/innen setzen die Vorgaben von Konstrukteuren und Konstrukteurinnen in technische Pläne und Unterlagen um. Die Aufgaben von Technischen Zeichnern und Technischen Zeichnerinnen der oben genannten Fachrichtungen kann man den einzelnen Beschreibungen entnehmen.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein
Sorgfalt ist wichtig z.B. beim präzisen Anfertigen von Zeichnungen nach Auftragsvorgabe.
Technische Zeichner/innen benötigen Kenntnisse in den Bereichen Werken und Technik, um z.B. Pläne und Skizzen anzufertigen. Für das Berechnen von Maßstäben oder Kennwerten sind Mathematikkenntnisse unabdingbar. Kenntnisse in Physik sind nötig, um etwa die Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Bauelementen beurteilen oder bauphysikalische Anforderungen bei der Umsetzung berücksichtigen zu können.
Während der beiden ersten Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens in der jeweiligen Fachrichtung.
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit